Arbeitsrecht und Arbeitnehmerschutz
Siegen ❘ LIMBURG ❘ KOBLENZ ❘ WIESBADEN
Gerne übernehmen wir Ihre arbeitsrechtliche Beratung, Vertretung & Vertragsgestaltung unter Berücksichtigung aller Facetten der aktuellen Rechtsprechung im individuellen sowie im kollektiven Arbeitsrecht. Als Insolvenzverwalter schöpfen wir alle Möglichkeiten zusammen mit Ihnen als den Arbeitnehmer/innen des schuldnerischen Betriebes aus, damit Sie keinen Rechtsverlust erleiden und alle Voraussetzungen für die Beantragung von Insolvenzgeld ggf. unter Einleitung einer Insolvenzgeldvorfinanzierung zeitnah geschaffen werden können. Dies ist für Sie als Arbeitnehmer/in insbesondere aber auch für das Schuldnerunternehmen von großer Bedeutung, damit der Betrieb mit Ihrem Arbeitseinsatz fortgeführt werden kann.
Wir stehen Ihnen gerne als kompetente Ansprechpartner zur Verfügung:
- in oder außerhalb der Insolvenzsituation
- vorinsolvenzlich und krisenvermeidend
- bei Umstrukturierungen
- zu Fragen allen Fragen des Betriebsüberganges nach § 613 a BGB, des Unternehmenskaufes (Mergers & Acquisitions)
- Massenentlassungsanzeigen
- Kündigungsschutzklagen
- Pfändbarkeit von (Lohn)-Ansprüchen
- aktuellen personalrechtlichen Fragen
oder per E-Mail an [email protected]